NACHTRAG / KORRIGENDA

Nach Redaktionsschluss haben sich vereinzelt ein paar inhaltliche Veränderungen ergeben. Diese konzentrieren sich insbesondere auf neue Regeln in Sachen Steuern oder Aufenthaltsbedingungen.

 

So wurde beispielsweise bekannt, dass Grossbritannien ab April 2025 den Non-Dom-Status nicht mehr im bisherigen Rahmen weiterführen wird (betrifft Seite 100 im Buch). Die neue Regelung wird nicht mehr konkurrenzfähig sein, weshalb sich Länder wie Zypern, Malta, Mauritius oder Irland bestimmt freuen werden. Tausende von Individuen befinden sich nun auf der Suche nach einem neuen optimierten Steuersitz. Auch die Regierungen der Länder ohne Non-Dom-Lösungen werden in die Hände klatschen: so beispielsweise in Dubai, Panama, Bermuda, Thailand, in den Philippinen oder auf den Bahamas.

Das hat nicht zuletzt zur Folge, dass Max Waldmeyer, unser Protagonist, der das ganze Buch begleitet, eine Wohnsitznahme nun in Dubai und nicht in London plant. (Betrifft Seite 432). Waldmeyer bleibt jedoch bei seiner Idee, sich in Südspanien einen zweiten Wohnsitz aufzubauen, seine formelle Niederlassung allerdings in Dubai zu begründen. Er freut sich zudem darauf, den Januar jeweils dort in den Emiraten an der Wärme zu verbringen. Das Klima im Mittleren Osten ist wirklich ideal während der Winterzeit. Das Steuerklima ebenso – sogar ganzjährig.

Weitere Korrekturen betreffen Zypern (Seite 96): Hier entfällt eine Erbschaftssteuer komplett – genauso wie auf Malta.

 

In gewissen Provinzen in Spanien wurden die Erbschafts- und Vermögenssteuern für Ansässige auf ein Minimum reduziert, so auch auf Mallorca und Ibiza – die Wohnsitznahme in Spanien führt indessen dazu, dass man ansonsten zu einem ganz gewöhnlichen Steuersubjekt des Landes wird. Was Immobilien betrifft, gelten für Ausländer ohne Wohnsitznahme Erbschaftssteuern unterschiedlicher Art; EU/EWR-Bürger werden dabei weitgehend verschont (selbstredend nur in Spanien, nicht aber in ihrem Wohnsitzland). Man wird gut tun daran, sich bei allen diesen Fragen aktuell und professionell beraten zu lassen.

In Thailand gelten neu leicht modifizierte Bedingungen zur Erlangung einer Residence, unter Umständen können neu Rentenzahlungen aus dem Ausland zur Besteuerung kommen. Das wird einen deutschen Auswanderer indessen nicht schockieren, da er seine staatliche Rente eh bereits in Deutschland versteuern muss… Insgesamt bleibt Thailand ein äusserst attraktives Land für eine Wohnsitznahme, da nur territoriale Einkommen zur Besteuerung gelangen.

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